Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

SGB I

§ 40 Entstehen der Ansprüche

Stand: 10.06.2019

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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%201/40#abs-1 (1) Ansprüche auf Sozialleistungen entstehen, sobald ihre im Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%201/40#abs-2 (2) Bei Ermessensleistungen ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Entscheidung über die Leistung bekanntgegeben wird, es sei denn, daß in der Entscheidung ein anderer Zeitpunkt bestimmt ist.

§ 39 § 41